Wellasbestdach-Sanierung
Die von mir bis vor kurzem noch angebotene Lösung für Asbestdach-Sanierungen
ohne Abriß ist inzwischen vom Gesetzgeber verboten worden.
In der 2011 geänderten Gefahrstoffverordnung auf Seite 54 Nummer 1 werden
Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern
und -Wandverkleidungen als unzulässige Verfahren aufgeführt.
Damit ist es leider in allen Bundesländern unmöglich geworden, ein kostengünstiges
Sanierungsverfahren für tragfahige Asbestdächer als lebensverlängernde Maßnahme
auszuführen.
Für den Abriß und die Entsorgung gebundener Asbestzementdächer (Wellasbestprodukte) stehe ich mit meinem Fachwissen gern zur Verfügung. Die Fachkenntnisse hierzu erwarb ich bei einem Lehrgang des Technischen Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen-Anhalt e.V.