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Wellasbestdach-Sanierung


Die von mir bis vor kurzem noch angebotene Lösung für Asbestdach-Sanierungen ohne Abriß ist inzwischen vom Gesetzgeber verboten worden. In der 2011 geänderten Gefahrstoffverordnung auf Seite 54 Nummer 1 werden Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern und -Wandverkleidungen als unzulässige Verfahren aufgeführt. Damit ist es leider in allen Bundesländern unmöglich geworden, ein kostengünstiges Sanierungsverfahren für tragfahige Asbestdächer als lebensverlängernde Maßnahme auszuführen.

Für den Abriß und die Entsorgung gebundener Asbestzementdächer (Wellasbestprodukte) stehe ich mit meinem Fachwissen gern zur Verfügung. Die Fachkenntnisse hierzu erwarb ich bei einem Lehrgang des Technischen Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen-Anhalt e.V.